Konzernrecht und Umwandlungsrecht

In enger Verbindung hierzu stehen häufig Fragestellungen rund um das Konzernrecht. Das Konzernrecht umfasst sämtliche Fragestellungen rund um Konzernunternehmen, d.h. die zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengeschlossenen rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einer einheitlichen Leitung.

 

In engem Zusammenhang hierzu stehen häufig Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Umwandlungsrecht, d.h. der gesellschaftsrechtlichen Reorganisation von Unternehmen. Umwandlungen sind häufig Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder -veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen oder Unternehmensgruppen ohne Konzernstruktur. Häufig können auch steuerliche Optimierungsüberlegungen im Rahmen von Nachfolgegestaltungen im Mittelstand den Hintergrund für umwandlungsrechtliche Maßnahmen darstellen.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:

  • Planung und Durchführung von Umstrukturierungen (Umwandlungen, Verschmelzungen, Abspaltungen, Einbringungen etc.)
  • Aufbau von Konzern- und Holdingstrukturen
  • Gründung und gesellschaftsrechtliche Beratung von Konzerntochtergesellschaften
  • Aufbau von Cash Pooling-Systemen innerhalb eines Konzern
  • Entwurf und Implementierung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen