Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaften)

Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Fragen, die mit der Struktur und Form des Auftretens und Zusammenschlusses meist mehrerer Personen in Form von Personen- oder Kapitalgesellschaften zusammenhängen.


Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Kooperationsvereinbarungen und beraten und begleiten Sie bei Durchführung der Verträge. Dabei beachten wir stets die familien- und erbrechtlichen Zusammenhänge.


Neben den klassischen Gesellschaftsformen wie GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH, AG und KGaA betreuen wir auch die Gesellschafter selbst, Familiengesellschaften sowie die Organe der Gesellschaften, insbesondere Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:

  • Rechtsformwahl
  • Gründung und Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Entwurf und Verhandlung von Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen
  • Laufende Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in gesellschafts-, aktien- und konzernrechtlichen Fragestellungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafts- und Hauptversammlungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung gesetzlicher Berichtspflichten nach GmbHG/AktG
  • Beratung von Fragestellungen im Zusammenhang mit Corporate Governance und Corporate Compliance
  • Überarbeitung von Geschäftsberichten
  • Beratung von Start-Up Unternehmen
  • Mitwirkung bei Unternehmenskäufen (share deal, asset deal)
  • Durchführung einer Due Diligence im Rahmen von Unternehmensakquisitionen