Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaften)
Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Fragen, die mit der Struktur und Form des Auftretens und Zusammenschlusses meist mehrerer Personen in Form von Personen- oder Kapitalgesellschaften zusammenhängen.
Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Kooperationsvereinbarungen und beraten und begleiten Sie bei Durchführung der Verträge. Dabei beachten wir stets die familien- und erbrechtlichen
Zusammenhänge.
Neben den klassischen Gesellschaftsformen wie GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH, AG und KGaA betreuen wir auch die Gesellschafter selbst, Familiengesellschaften
sowie die Organe der Gesellschaften, insbesondere Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:
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Rechtsformwahl
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Gründung und Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
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Entwurf und Verhandlung von Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen
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Laufende Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in gesellschafts-, aktien- und konzernrechtlichen Fragestellungen
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Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafts- und Hauptversammlungen
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Vorbereitung und Begleitung von Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen
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Erarbeitung gesetzlicher Berichtspflichten nach GmbHG/AktG
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Beratung von Fragestellungen im Zusammenhang mit Corporate Governance und Corporate Compliance
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Überarbeitung von Geschäftsberichten
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Beratung von Start-Up Unternehmen
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Mitwirkung bei Unternehmenskäufen (share deal, asset deal)
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Durchführung einer Due Diligence im Rahmen von Unternehmensakquisitionen