Aktienrecht, Übernahmerecht und Kapitalmarktrecht
Das Aktienrecht umfasst die rechtliche Betreuung von Aktiengesellschaften in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen, während sich das Übernahmerecht die Unternehmensübernahme nach dem Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) befasst.
Unter den Bereich Kapitalmarktrecht fallen sämtliche Normen und Grundsätze, die die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarktes und der Wirtschaft zum Ziel haben. Das Kapitalmarktrecht bildet demnach eine gebietsübergreifende Disziplin, die das Akteinrecht, das Übernahmerecht, das Wertpapierrecht und das Börsenrecht in einen Zusammenhang stellt.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:
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Betreuung von Hauptversammlung und Aufsichtsratssitzung
- Themen rund um Corporate Governance und Corporate Compliance
- Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Durchführung von Kapitalmaßnahmen nach dem Aktiengesetz
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Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen
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Vorbereitung und Begleitung von Börsengängen
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Prospekterstellung
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Entwurf von Pressemeldungen, Ad-hoc Mitteilungen, Directors' Dealings Meldungen sowie anderen Pflichtveröffentlichungen nach Aktiengesetz und/oder Wertpaphierhandelsgesetz (WpHG)
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Betreuung laufender Übernahmeverfahren nach dem deutschen Übernahmerecht (Wertpapierübernahmegesetz, WpÜG)
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Durchführung von Maßnahmen im Anschluss an Unternehmensübernahmen (z.B. Squeeze-Out/Delisting etc.)